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Rechtliche Basis B2B

Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Verträge zwischen der Werbeexperte Agentur und Unternehmern (B2B).

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen (insbes. Webentwicklung, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Performance Marketing, Marketing-Automation und Beratung) zwischen Werbeexperte, Theresenstrasse 40, 46049 Oberhausen (nachfolgend "Agentur") und Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (nachfolgend "Kunde").
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote der Agentur sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch die beiderseitige Unterzeichnung eines Vertragsdokuments, durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur zustande.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird die Agentur bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen im erforderlichen Umfang unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur insbesondere alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten und Materialien (Texte, Bildmaterial, Zugangsdaten) rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Form unentgeltlich zur Verfügung.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass er an allen der Agentur überlassenen Materialien die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und dass diese frei von Rechten Dritter sind.
  3. Verzögert sich die Leistungserbringung der Agentur aufgrund von unzureichenden Mitwirkungshandlungen des Kunden (z.B. verspätete Freigaben oder Materiallieferungen), gehen die hieraus resultierenden Mehraufwände und Verzögerungen zulasten des Kunden.

§ 4 Leistungen der Agentur & Abnahme

  1. Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot. Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung externe Dienstleister und Subunternehmer einzusetzen (z.B. freie Entwickler, Hoster).
  2. Bei Werkleistungen (z.B. Erstellung einer Website) übergibt die Agentur dem Kunden nach Fertigstellung das Werk zur Abnahme. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe zu prüfen und die Abnahme schriftlich (E-Mail genügt) zu erklären, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
  3. Geht innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige ein oder nutzt der Kunde das Werk produktiv (z.B. durch Live-Schaltung der Website), gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
  4. SEO-Maßnahmen und Performance Marketing sind ausdrücklich als Dienstleistungen zu verstehen. Die Agentur schuldet die fachgerechte Ausführung der Maßnahmen, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs (z.B. konkrete Platzierungen bei Google oder konkrete Umsatzzahlen).

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Falls nicht anders vereinbart, ist bei Webentwicklungsprojekten eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtsumme bei Auftragserteilung fällig. Die restlichen 50% werden nach erfolgreicher Abnahme direkt in Rechnung gestellt.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zu pausieren (z.B. Deaktivierung von Werbekampagnen oder Pausierung des Website-Hostings).

§ 6 Nutzungsrechte

  1. Die Agentur räumt dem Kunden mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die erstellten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.
  2. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
  3. Die Agentur behält das Recht, die erbrachten Leistungen sowie Entwürfe für Zwecke der Eigenwerbung – auch im Internet (Referenzen, Case Studies) – zu verwenden, sofern dem keine ausdrücklich vereinbarten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.

§ 7 Haftung

  1. Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Agentur – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen, insbesondere nicht im Hinblick auf Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht. Die rechtliche Prüfung von Kampagnen und Websites (z.B. Impressumspflichten, Datenschutzerklärungen, DSGVO-konforme Cookie-Banner) obliegt allein dem Kunden.
  4. Für Datenverluste haftet die Agentur nur im Rahmen des § 7 Abs. 1 und 2, sofern der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten durch angemessene und regelmäßige Backups (z.B. beim Hosting-Provider) rekonstruierbar sind.

§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag über fortlaufende Dienstleistungen (wie SEO-Betreuung oder Marketing-Automation-Retainer) wird für die im Angebot definierte Mindestlaufzeit abgeschlossen. Wird dieser nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend fortlaufend um den vereinbarten Verlängerungszeitraum.
  2. Soweit vertraglich nicht anders definiert, beträgt die Kündigungsfrist für laufende Betreuungsverträge 30 Tage zum Monatsende.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur in Oberhausen, sofern der Kunde Kaufmann ist.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand der AGB: 9.3.2026

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